Wir sind gerne für Sie da - Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr - oder nach individueller Vereinbarung
oder schreiben Sie uns eine
oder eine
oder über unser Kontaktformular oder buchen Sie hier direkt einen Termin
Mit Beginn des neuen Jahres wurde der Begriff der elektronischen Rechnung neu definiert. Somit liegt eine elektronische Rechnung (im Folgenden: E-Rechnung) nur dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Rechnungen, die nicht maschinell lesbar sind, wie das PDF oder andere Bilddateien sind ein Auslaufmodell im B2B-Bereich. Sie entsprechen nicht den europäischen Vorgaben und es wird sie in Zukunft nicht mehr geben.
Die E-Rechnung im B2B-Bereich ist seit dem 1. Januar 2025 Pflicht. Das heißt: Unternehmen mit Sitz in Deutschland müssen ab diesem Stichtag im Geschäftsverkehr mit anderen Unternehmen mit Sitz in Deutschland Rechnungen elektronisch, nach festgelegten Standards, empfangen und versenden können.
Diese Umstellung bedeutet insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen eine große Herausforderung. Aus diesem Grund bietet der Gesetzgeber verschiedene Übergangsregelungen für die Übermittlung von Ausgangsrechnungen. Allerdings ist der Empfang von E-Rechnungen bereits seit dem
1. Januar 2025 verpflichtend. Das bedeutet, dass Unternehmerinnen und Unternehmer für den Empfang von E-Rechnungen seit Jahresbeginn ein Kommunikationskanal benötigen, am besten ein funktionsfähiges E-Mail-Postfach. Sie müssen in der Lage sein, empfangene E-Rechnungen öffnen, lesen und entsprechend weiterverarbeiten zu können. Dabei kann die Verarbeitung auch mit anderen Programmen erfolgen. Rechnungsempfänger und Rechnungsaussteller können aber auch andere zulässige Übermittlungswege vereinbaren, zum Beispiel über Web-Downloads.
Wird die Annahme einer E-Rechnung durch einen Unternehmer verweigert, oder ist er technisch nicht in der Lage E-Rechnungen zu empfangen, hat er kein Anrecht auf eine alternative Ausstellung einer sonstigen Rechnung durch den Rechnungsaussteller. Eine sonstige Rechnung ist eine Rechnung, die in einem anderen elektronischen Format, zum Beispiel als PDF-Datei oder auf Papier übermittelt wird. Da sich der Rechnungsaussteller um eine ordnungsgemäße und nachweisliche Übermittlung der E-Rechnung bemüht hat, gelten für ihn in diesem Fall die umsatzsteuerrechtlichen Pflichten als erfüllt.
Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen alle Unternehmen Papierrechnungen und andere digitale Formate wie zum Beispiel der Versand von PDF-Rechnungen, versenden. Nachdem der erste Schritt mit Beginn diesen Jahres eingeführt wurde, folgt der zweite Schritt ab dem 1. Januar 2027. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro müssen E-Rechnungen in einem zugelassenen elektronischen Format versenden, das gewährleistet, dass die Rechnungsangaben nach den §§ 14, 14a UStG elektronisch übermittelt und ausgelesen werden können. In Fällen der umsatzsteuerlichen Organschaft ist auf den Umsatz des gesamten Organkreises abzustellen. Erfolgt die Rechnungserteilung im Form einer Gutschrift, ist auf den Gesamtumsatz des Gutschriftausstellers abzustellen. Unternehmen mit weniger Umsatz dürfen sonstige Rechnungen weiterhin auf Papier oder als PDF-Datei ausstellen, wenn der Empfänger dem zustimmt.
Der dritte und vorerst letzte Schritt beginnt ab dem 1. Januar 2028. Ab diesem Stichtag ist die E-Rechnung für alle Unternehmen verpflichtend. Die wohl gängigsten Formate für E-Rechnungen sind ZUGFeRD und XRechnung, wobei es auch seriöse ausländische Anbieter gibt.
Ausgenommen von der E-Rechnungspflicht sind Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro sowie Fahrausweise. Bei den digitalen Formaten muss der Empfänger allerdings zustimmen.
Für E-Rechnungen gelten die gleichen Aufbewahrungspflichten wie für Papier- oder andere Rechnungen. E-Rechnungen müssen jedoch elektronisch aufbewahrt werden. Bitte beachten Sie, dass der Ausdruck einer E-Rechnung und die anschließende Archivierung die Anforderungen an die Aufbewahrungsfristen nicht erfüllen.
Zwar haben Sie als Unternehmerin bzw. Unternehmer für die Übermittlung von Ausgangsrechnungen noch Zeit, dennoch empfehlen wir Ihnen dieses Thema nicht all zu lange aufzuschieben. Sie benötigen eventuell eine neue Software, Systeme müssen vielleicht umgestellt und Sie und Ihre Mitarbeitenden müssen sich intensiv damit auseinandersetzen.
Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Wir sind gerne für Sie da - Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr - oder nach individueller Vereinbarung
oder schreiben Sie uns eine
oder eine
oder über unser Kontaktformular oder buchen Sie hier direkt einen Termin
Neue Vorgaben zu Brieflaufzeiten
Das neue Postgesetz sieht vor, dass 95 Prozent der Briefsendungen ab 2025 drei Tage nach Einlieferung, statt wie bisher nach zwei Tagen, beim Empfänger ankommen müssen. Für die Bekanntmachung von Verwaltungsakten gilt ab dem 01.01.2025 statt der Drei-Tages-Fiktion eine Vier-Tages-Fiktion (Quelle: BundesratKOMPAKT v. 05.07.2024). Briefe per Einschreiben werden weiterhin in der Regel am nächsten Werktag zugestellt. Die Briefsendungen werden weiterhin wie gewohnt an sechs Werktagen in der Woche in ganz Deutschland zugestellt.
Neue Preise für Briefzustellung, -zusatzleistungen und Services
Die Deutsche Post passt die Entgelte für Briefe National zum 1. Januar 2025 an.
|
bis 31.12.2024 |
ab 01.01.2025 |
Postkarte |
0,70 € |
0,95 € |
Standard |
0,85 € |
0,95 € |
Kompakt |
1,00 € |
1,10 € |
Groß |
1,60 € |
1,80 € |
Maxi |
2,75 € |
2,90 € |
Postfach Privatkunden |
22,90 € / Jahr |
29,90 € / Jahr |
Postfach Geschäftskunden |
|
49,90 € / Jahr |
Hinweis: Preise ab 01.01.2025 vorbehaltlich der Genehmigung der Bundesnetzagentur
Die Nutzung des Postfachs ermöglicht den Regelempfang aller Briefsendungen (außer Dialogpost und Pressepost) am nächsten Werktag nach der Einlieferung.
Die Preise für Einschreiben, Einschreiben Einwurf, Einschreiben Rückschein und Einschreiben Wert bleiben unverändert und werden in der Regel am nächsten Werktag nach Einlieferung zugestellt.
Die Produktarten Einschreiben Eigenhändig, Prio und Nachnahme werden zum 31.12.2024 eingestellt.
Die Deutsche Post begründet die Preiserhöhung damit, dass sie trotz höherer Lohn-, Transport- und Energiekosten sowie der Inflation bei sinkenden Briefmengen weiterhin in qualitativ hochwertige Leistungen, ökologische und soziale Nachhaltigkeit und fair bezahlte und gut qualifizierte Mitarbeitende investieren möchte.
Kennzeichnungspflicht für Pakete ab Januar 2025
Laut neuem Postgesetz müssen Pakete in den Gewichtsstufen über 10 kg bis 20 kg sowie über 20 kg ab 1. Januar 2025 mit einem sichtbaren, verständlichen Hinweis auf das erhöhte Gewicht gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnungspflicht gilt für Pakete von Geschäftskunden ebenso wie für Pakete von Privatkunden, die in Postfilialen, Packstationen oder bei der Zustellkraft eingeliefert werden. Die Kennzeichnung für Privatkundenpakete wird von DHL vorgenommen. Geschäftskunden werden über die notwendigen Anpassungen in ihren Versandsystemen von der Deutschen Post informiert und finden weitere Informationen unter dhl.de/schwerepakete.
(Quelle: www.deutschepost.de)
Wir sind gerne für Sie da - Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr - oder nach individueller Vereinbarung
oder schreiben Sie uns eine
oder eine
oder über unser Kontaktformular oder buchen Sie hier direkt einen Termin
Onlinehandel:
Welche Bezahlmethode ist wie sicher?
Wer im Internet online ein- oder verkauft, sollte bei der Wahl der Zahlungsmethoden im Onlinehandel Komfort und Sicherheit gegeneinander abwägen. Die einzelnen Vor- und Nachteile der verschiedenen Bezahlmethoden hat das Bundesamt für Sicherheit hier anschaulich aufbereitet.
Wir sind gerne für Sie da - Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr - oder nach individueller Vereinbarung
oder schreiben Sie uns eine
oder eine
oder über unser Kontaktformular oder buchen Sie hier direkt einen Termin
Die eigene Existenzgründung und -sicherung sollte immer gut und gewissenhaft geplant werden. Mit dem Business Model Canvas formen Sie Ihre Geschäfts- oder Produktidee innerhalb von wenigen Stunden in ein tragfähiges Business. Dabei ist es egal, ob Sie
ein neues Geschäft gründen, oder Ihr bereits bestehendes Geschäft erweitern möchten. Wie das genau geht, erklären wir Ihnen hier Schritt-für-Schritt.
Und das Beste: Neukunden erhalten 5 % Rabatt auf das Business Model Canvas Bundle im Format DIN A0, dazu erhalten Sie 3 Blöcke Haftnotizen in verschiedenen fröhlichen Farben und 4 Stabilo Premium-Filzstifte "Pen" in der Farbe schwarz.
Wir sind gerne für Sie da - Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr - oder nach individueller Vereinbarung
oder schreiben Sie uns eine
oder eine
oder über unser Kontaktformular oder buchen Sie hier direkt einen Termin
So schön der eigene Urlaub auch ist, stellt die Urlaubsvorbereitung gerade Kleinstunter-nehmen, kleine und mittlere Unternehmen vor große Herausforderungen: Urlaubsplan, Erreich-barkeit, Vertretungen, unerledigte Aufgaben ...
Gut geplant und vorbereitet gelingt es Ihnen dennoch entspannt Urlaub zu nehmen. Wir helfen Ihnen gerne dabei.
Fordern Sie hier noch heute Ihre Checkliste für Ihre Urlaubsvorbereitung an - natürlich kostenlos und unverbindlich.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich oder online zu diesem Thema. Buchen Sie dafür noch heute ganz bequem online Ihre kostenlose erste Beratung bei uns: Termin buchen.
Wir freuen uns auf Sie.
Als Influencerin oder Influencer verdienen Sie eventuell Geld, indem Sie für Produkte oder Dienstleistungen von Unternehmen werben. Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat einen Steuerguide veröffentlicht, in dem Sie einen ersten Überblick darüber bekommen, ob und welche Steuerarten für Sie infrage kommen können, und ob Ihr Business beim Finanzamt angezeigt werden muss (den entsprechenden Link finden Sie weiter unten).
In steuerlichen Themen dürfen wir Sie zwar nicht beraten, aber wir können Sie beim Auf- oder Ausbau Ihres Business unterstützen - egal wie weit Sie mit Ihrer Idee oder mit Ihrem Projekt sind.
Buchen Sie hier noch heute einen kostenlosen und unverbindlichen Termin für ein erstes Kennenlernen oder für eine weitere erfolgreiche Zusammenarbeit.
Unsere Empfehlung: Mit diesem Steuerguide
https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/steuern/steuern-aktuelle-themen/steuerguide-fuer-influencer/
erfahren Sie wirklich einiges über dieses Thema. Wir empfehlen Ihnen allerdings trotzdem eine Beratung in einem Steuerberatungsbüro oder ein Gespräch mit dem zuständigen Finanzamt in Anspruch zu nehmen.
Wir sind gerne für Sie da - Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr - oder nach individueller Vereinbarung
oder schreiben Sie uns eine
oder eine
oder über unser Kontaktformular oder buchen Sie hier direkt einen Termin