Weitere Informationen zum Gründungszuschuss

 

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung durch die Agentur für Arbeit 

  • Sie üben die Selbstständigkeit hauptberuflich aus und beenden damit Ihre Arbeitslosigkeit
  • Sie haben bei Beginn der selbstständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld
  • Eine Fachkundige Stelle bescheinigt mit einer Fachkundigen Stellungnahme / Tragfähigkeitsbescheinigung, dass Ihr Geschäftsmodell und Ihre persönlichen Voraussetzungen eine Existenzgründung und einen langfristigen Erfolg in der Selbstständigkeit ermöglichen. 
  • Ihre Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit beurteilt, ob Sie die notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse besitzen, um erfolgreich selbstständig zu sein. Wie Sie diese nachweisen können, erfahren Sie im persönlichen Gespräch in Ihrer Arbeitsagentur

Dauer und Höhe des Gründungszuschusses

 

Einen Gründungszuschuss erhalten Sie zunächst 6 Monate lang. Wie viel Zuschuss Sie bekommen, hängt von der Höhe Ihres Arbeitslosengeldes ab. Es gilt:

 

Gründungszuschuss pro Monat = Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeldes + 300 Euro.

 

Nach einem halben Jahr können sie weitere 9 Monate lang 300 Euro erhalten. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie hauptberuflich selbstständig tätig sind. 

 

Gründungszuschuss beantragen

 

Den Gründungszuschuss müssen Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit persönlich beantragen. Fragen Sie dazu online oder telefonisch (gebührenfrei zu erreichen von Montag bis Freitag von 8 - 18 Uhr: 0800 4 555 500)  einen Termin an. 

Kontakt

FLOKA InnoConsulting & Coaching

Katja Flommersfeld

  Klostergarten 14

       55546 Pfaffen-Schwabenheim

(  +49 152 2876 4750

+  mail@floka-online.de