Fördermittel

Der Markt für Fördergelder, Förderkredite und Subventionen ist sehr groß und heterogen: Es gibt z. B. Angebote der EU, der Bundesrepublik, der Bundesländer, einzelner Kommunen und der KfW-Mittelstandsbank. Auch Kombinationen sind in vielen Fällen möglich. 

    Für einen ersten Eindruck stellen wir Ihnen hier einige ausgewählte, häufiger verwendete Fördermöglichkeiten vor, die aufgrund des relativ geringen Aufwandes gerade für junge Unternehmen, KMUs und Selbstständige interessant sind.  

       Aktuell ist die Zinsentwicklung sehr dynamisch und wird oft kurzfristig angepasst, daher haben wir keine konkreten Zinssätze angegeben. Die Zinshöhe hängt auch von Ihrer Bonitätseinstufung ab. Gerne prüfen wir mit Ihnen zusammen, wie Sie Ihr Rating verbessern können, am Besten noch vor der Beantragung von Fördermitteln.   

     Wer Förderkredite oder -mittel erhalten möchte, muss wissen, dass der Staat kaum etwas verschenkt. Als Antragsteller müssen Sie oft bis in kleinste Detail nachweisen, dass Ihr Vorhaben voraussichtlich tragfähig sein wird, d. h., dass Sie auch davon leben können. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht, deshalb ist eine sorgfältige Vorbereitung sehr wichtig. Als Gründer benötigen Sie einen Businessplan und als bereits etabliertes Unternehmen benötigen Sie eine genaue Beschreibung Ihres Vorhabens, inklusive Planwerten und Renditeerwartungen.

       Die passenden Unterlagen dafür erhalten Sie von uns. 

 

 

Wir sind gerne für Sie da - Montag bis Freitag8:00 Uhr bis 18:00 Uhr

  • telefonisch unter der Mobilnummer 0152-287 64 750 
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Gründungszuschuss

Den Gründungszuschuss können Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit beantragen, wenn Sie mit einer hauptberuflichen Selbstständigkeit Ihre Arbeitslosigkeit beenden möchten. Voraussetzung für den Gründungszuschuss ist, dass Sie bei Beginn der selbstständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I (kein ALG II) haben. Menschen mit Behinderungen im Sinne des Paragrafen 19 SGB III können einen Gründungszuschuss auch dann erhalten, wenn Sie einen Anspruch von weniger als 150 Tagen oder keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

   Einen direkten Übergang von einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in eine geförderte Selbstständigkeit ist nicht möglich. Wenn Sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis von sich aus kündigen, erhalten Sie für die Dauer einer dreimonatigen Karenzzeit keine Förderung. 

 Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen gezahlt: Zunächst erhalten Sie für 6 Monate einen Zuschuss, der sich an der Höhe Ihres zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeldes ausrichtet, als Anschubfinanzierung für Ihre Selbstständigkeit. Damit sichern Sie für diese Zeit Ihren Lebens-unterhalt, bei eventuellen Umsatzschwankungen. Darüber hinaus erhalten Sie monatlich 300 Euro für Ihre soziale Absicherung. In der zweiten Phase können Sie für höchstens weitere neun Monate monatlich 300 Euro zur sozialen Absicherung erhalten, wenn Sie weiterhin eine intensive Geschäftstätigkeit sowie hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten nachweisen können. Den Gründungszuschuss der zweiten Phase können Sie im Anschluss an die Phase 1 beantragen. Innerhalb von zwei Jahren können Sie eine erneute Förderung beantragen.

    Die Wahl der Rechtsform spielt bei der Beantragung des Zuschusses keine Rolle. Gründen Sie gemeinsam mit Partnern, müssen Sie ein gleichberechtigter Partner im Unternehmen sein und auch das unternehmerische Risiko mittragen. 

   Der Gründungszuschuss ist eine "Kann-" und keine "Muss-Leistung" der Bundesagentur für Arbeit, d. h. es besteht kein Rechtsanspruch darauf, die Bewilligung unterliegt somit den  zuständigen  Sachbearbeitenden. Den Gründungszuschuss müssen Sie nicht zurück zahlen und ist darüber hinaus auch noch steuerfrei.

    Hat die Agentur für Arbeit Zweifel an Ihrer Fähigkeit, eine selbstständige Tätigkeit auszuüben, kann die Agentur von Ihnen die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung verlangen. 

   Für die Bewilligung des Gründungszuschusses der Agentur für Arbeit benötigen Sie eine Tragfähigkeitsbescheinigung, die Sie ganz bequem auch bei uns erhalten. Dafür benötigen wir Ihren Businessplan, einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau.

    Wir erstellen Ihnen gerne Ihren persönlichen Businessplan, zusammen mit allen erforderlichen weiteren Plänen, die Sie für die Beantragung des Gründungszuschusses benötigen. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit uns! 

       Sie möchten die Unterlagen selbst erstellen? Die entsprechenden Vorlagen erhalten Sie kostenlos von uns. Überlassen Sie nichts dem Zufall, denn es ist Ihre Zukunft. 


Mikromezzaninfonds

Wer als Gründerin oder Gründer die eigene Geschäftsidee verwirklichen möchte, benötigt Eigenkapital. Das gleiche gilt auch für kleine und junge Unternehmen, die sich erfolgreich weiterentwickeln wollen. Allerdings ist es mit nur geringem Eigenkapital oft schwer, Zugang zu Kreditfinanzierungen zu bekommen. Um solchen Unternehmen eine bessere Finanzierungschance zu eröffnen und ihre Risikotragfähigkeit zu erhöhen, wurde der Mikromezzaninfonds aufgelegt. 

   Die Förderung erfolgt als Stille Beteiligung durch die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den einzelnen Bundesländern, in denen die Investition erfolgt. Das hat den Vorteil, dass der Kapitalgeber weder Stimmrechte bekommt noch mischt er sich in das Tagesgeschäft ein. Neben der Stärkung des Eigenkapitals, verbessert sich die Eigenkapitalquote, und das wiederum wirkt sich positiv auf das Unternehmensrating aus und erhöht damit zugleich die Chancen auf dem Kapitalmarkt. Festgeschriebene Konditionen und Laufzeiten bieten zudem maximale Planungssicherheit. 

 Gefördert werden insbesondere

  • Gründungen aus der Arbeitslosigkeit
  • gewerblich orientierte Sozialunternehmen
  • ausbildende Unternehmen
  • umweltorientierte Unternehmen
  • von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen

Von der finanziellen Förderung ausgeschlossen, sind Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten.  

   Gefördert werden sämtliche Investitionen in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens. Auch eine Finanzierung für die Unternehmensnachfolge oder für Betriebsmittel sind möglich. 

  Neben dem ausgefüllten Förderantrag, müssen Sie in der Regel auch einen aussagekräftigen Businessplan über Ihr Vorhaben ein-reichen. Entsprechende Vorlagen erhalten Sie kostenlos von uns. 

 Sie benötigen Unterstützung bei der Beantragung des Mikromezzaninfonds oder bei der Erstellung der benötigten Unterlagen?  Egal wie weit Sie mit Ihrem Vorhaben sind, ob Sie erst einmal nur eine Idee haben oder bereits einen aussagekräftigen Businessplan geschrieben haben: Buchen Sie hier ganz bequem online, die Leistung, die Sie benötigen:

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Mit uns erreichen Sie Ihre Ziele. Wir sind gerne für Sie da! 


ERP-Gründerkredit - Startgeld

Der ERP-Gründerkredit - StartGeld von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau, eine der führenden Förderbanken der Welt) wird GründernFreiberuflern, Unternehmensnachfolgern und kleinen Unternehmen gezahlt, die nicht länger als fünf Jahre am Markt aktiv sind. Die Kredite werden für Investitionen, Betriebsmittel, Material- und Warenlager und bei Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils im Inland gewährt.

    Der Förderbetrag beträgt maximal 125.000 Euro, davon darf der Betriebsmittelanteil höchstens 50.000 Euro betragen. Wird beim ersten Antrag nicht der gesamte Betrag benötigt, ist ein zweiter Antrag möglich, bis der Höchstbetrag erreicht ist. Eigenkapital ist nicht notwendigGründen mehrere Personen im Team, kann für das gleiche Vorhaben jeder Gründer den Höchstbetrag beantragen. Aber Vorsicht: Mit diesem Förderprodukt der KFW erhalten Sie einen zinsverbilligten Kredit. Diese gelten als Subventionen, und dafür gelten Höchstwerte, die Sie nicht überschreiten dürfen.

     Gefördert werden auch Nebenerwerbsgründungen, wenn diese mittelfristig zum Haupterwerb führen sollen. Die Laufzeit der Förderung beträgt 5 bzw. 10 Jahre, mit je 1 bzw. 2 tilgungsfreien Jahren. Die Tilgung erfolgt monatlich, die Auszahlung beträgt 100 %.

     Bei außerplanmäßigen Tilgungen fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Der Kredit kann innerhalb von 9 Monaten nach Zusage abgerufen werden, wobei eine Bereitstellungsprovision berechnet wird. Die effektive Zinshöhe richtet sich nach den Bedingungen an den Kapitalmärkten und kann sich innerhalb weniger Tage nach oben oder nach unten verändern. Haben Sie allerdings einen Vertrag abgeschlossen, dann gilt der vereinbarte Zinssatz für die gesamte Laufzeit.

     Dieses Förderprogramm ist für die (Haus-)Bank zu 80 % haftungsbefreit. Daher sind in der Regel Sicherheiten in  nur  geringem Umfang zu stellen. Die Anträge sind stets vor Beginn Ihres Vorhabens bei Ihrer (Haus-)Bank zu stellen. Die Programmnummer ist die 067. Entsprechende Antragsformulare liegen bei der Bank oder können bei der KfW online abgerufen werden. Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich.

 

     Als Antragsteller müssen Sie oft bis ins kleinste Detail nachweisen, dass Ihr Vorhaben voraussichtlich tragfähig sein wird. Eine sorgfältige Vorbereitung ist daher unabdingbar. Als Gründer sollten Sie einen Businessplan und als Bestandsunternehmen eine genaue Beschreibung Ihres Vorhabens mit Planwerten und Renditeerwartungen vorlegen können. Wir unterstützen Sie dabei sehr gerne, wenn Sie mögen. Auch bei Fragen rund um die hier vorgestellten Fördermittel sind wir gerne für Sie da. 


ERP-Förderkredit KMU

Der ERP-Förderkredit KMU ausgegeben von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) richtet sich an Einzelunternehmen, Freiberufler (auch im Nebenerwerb), Gründer, Nachfolger, sowie kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme. Auch  für Unternehmensbeteiligungen können Sie diesen Förderkredit in Anspruch nehmen. 

     Die Kredite werden im Kern für Investitionen (z. B. für Anlagen und Maschinen, Grundstücke, Gebäude, Firmeneinrichtung und -fahrzeuge, Lizenzen) und für Betriebsmittel (z. B. liquide Mittel, Personalkosten, Mieten, Beratungs- und Marketingkosten) gewährt, sowie Kosten für das Material- und Warenlager. Von der Förderung ausgeschlossen sind u. a. Unternehmen, die sich in Geschäftsfeldern bewegen, die unter Verbotsbestimmungen fallen oder Waffen produzieren.

     Der Förderbetrag für den Fremdkapitalanteil beläuft sich auf maximal 25 Mio. Euro pro Vorhaben. Es ist ein leichter Kreditzugang möglich, da die KfW 50 % des Risikos übernimmt, d. h. Ihre (Haus-)Bank ist zu 50 % von der Haftung befreit

     Bei der Laufzeit gibt es verschiedene Varianten zwischen 2 bis 20 Jahren. Die Ersten zwei bis drei Jahre sind in der Regel tilgungsfrei. Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre in gleich hohen Raten pro Quartal, bei zweijährigen Laufzeiten zahlen Sie den gesamten Kreditbetrag am Laufzeitende in einer Summe zurück. Vorzeitige Rückzahlungen sind möglich, allerdings wird dann eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben. 

     Der individuelle Zinssatz richtet sich nach der Bonität Ihres Unternehmens, der Qualität Ihrer Sicherheiten und der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt. Welche Sicherheiten gestellt werden sollen, vereinbaren Sie mit Ihrer (Haus-)Bank. Die Auszahlung erfolgt zu 100 %Auch dieser Antrag ist vor Beginn Ihres Vorhabens bei Ihrer (Haus-)Bank zu stellen. Die Programmnummern sind 365 (ohne) und 366 (mit Risikoübernahme durch die KfW). Die Programmnummer 366 können Sie beantragen, wenn Sie für Ihr Unternehmen bereits zwei Jahresabschlüsse vorweisen können.

     Für größere mittelständische Unternehmen kommt der KfW-Förderkredit großer Mittelstand in Frage. Die Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer (Haus-)Bank oder können bei der KfW online abgerufen werden. 

     Eine sorgfältige Vorbereitung ist unabdingbar. Für die Beantragung von Fördermitteln, sollten Sie  als Gründer einen Businessplan und als Bestands-unternehmen eine genaue Beschreibung Ihres Vorhabens mit Planwerten und Renditeerwartungen vorlegen können. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der benötigten Unterlagen sehr gerne und wenn Sie mögen, begleiten wir Sie auch zum Beratungsgespräch bei Ihrer (Haus-)Bank. Sie haben noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da. 


ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit

Mit diesem Förderprogramm, auch von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ausgegeben, haben Sie die Möglichkeit, die Digitalisierung von Produkten oder Prozessen in Ihrem Unternehmen voranzubringen. Auch Investitionsvorhaben, bei denen Produkte oder Leistungen neu entwickelt oder substanziell verbessert werden, können gefördert werden. 

     Diesen Förderkredit können Sie für Ihr etabliertes Unternehmen beantragen, wenn der Gruppenumsatz nicht höher als 500 Mio. Euro ist und wenn Sie freiberuflich mindestens zwei Jahre aktiv am Markt sind. Auch junge Unternehmen in Gründung können mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit gefördert werden. Unternehmen in Schwierigkeiten sind von diesem Programm ausgeschlossen. 

     Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens zwischen 25.000 Euro und 25 Mio.  Euro je Innovations- und Digitalisierungsvorhaben und bis zu 7,5 Mio. Euro je Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen. Innovative Unternehmen sind in diesem Fall Unternehmen, mit einem überdurchschnittlichen Unternehmenswachstum, hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung oder auch Unternehmen, die bereits eine Innovationsförderung erhalten haben. Aus der Anlage zum Merkblatt der KfW erfahren Sie, wann Ihr Vorhaben als "digital" oder "innovativ" eingestuft werden kann. Förderfähige Investitionskosten und Betriebsmittel können bis zu 100 % gefördert werden. Die Auszahlung des Kredites beträgt ebenfalls 100 %. Ihre (Haus-)Bank ermittelt anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten Ihren individuellen Zinssatz. Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre. Gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Kredit ganz oder auch nur teilweise außerplanmäßig zu tilgen. 

     Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, sofern es nicht zu einer Überfinanzierung kommt. Ihr (Haus-)Bankberater wird Sie hierüber ausführlich beraten. Beachten Sie bitte, dass Sie mit diesem Förderprodukt einen zinsverbilligten Kredit beantragen. Zinsverbilligungen gelten als Subventionen, die im EU-Sprachgebrauch als Beihilfen bezeichnet werden. Für Subventionen gelten Höchstwerte, die Sie nicht überschreiten dürfen. Wie hoch Ihre Subvention ist, können Sie mit dem Subventionswertrechner der KfW vorab berechnen. In allen Programmvarianten wird darüber hinaus ein beihilfefreier Zinssatz angeboten. 

     Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer (Haus-)Bank sowie online direkt bei der KfW, 380-390-391 lauten die entsprechenden Programmnummern. 

Für die Beantragung eines Förderkredites benötigen Sie als Gründer einen professionellen Businessplan und als etabliertes Bestandsunternehmen eine genaue Beschreibung von Ihrem Vorhaben. Wir unterstützen Sie sehr gerne bei der Erstellung der benötigten Unterlagen, und wenn Sie mögen, begleiten wir Sie auch zum Beratungsgespräch bei Ihrer (Haus-)Bank

Kontakt

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